Die Stadt Bad Staffelstein (bis 2001 Staffelstein) liegt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels, im „Gottesgarten am Obermain“, der viele Sehenswürdigkeiten aufweist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
10.481 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96231
Vorwahl
09573
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Staffelstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Staffelstein hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Reundorfer Straße" im Stadtteil Schönbrunn vorgesehen. Hierbei werden several Änderungen vorgenommen, wie die Vorverlegung der straßenseitigen Baugrenze auf drei Meter, die Zulassung von Zeltdächern, die Festsetzung der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf die Höhe des Extrem-Hochwassers und die Überarbeitung der Festsetzungen zu Wärmepumpen. Ferienwohnungen werden ausdrücklich zugelassen, und die Eingrünung zur freien Landschaft wird von fünf auf drei Meter reduziert. Zudem werden die Pflanzabstände entlang der öffentlichen Straße gelockert und Maßnahmen zum Artenschutz ergänzt.
Die Stadt bemüht sich, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, um Leerstände zu beseitigen und innerstädtisch attraktiven Wohnraum zu schaffen, was jedoch ein langwieriger Prozess ist. Es gibt Pläne, unbebaute Grundstücke durch regelmäßige Ansprache der Eigentümer zu entwickeln und Bebauungspläne nur bei entsprechendem Bedarf aufzustellen.
Die Einwohnerzahl in Bad Staffelstein ist in den letzten zehn Jahren leicht gestiegen, aber für die nächsten zehn Jahre wird ein Rückgang prognostiziert. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 1,93 Personen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.