Dazu zählen die von Balthasar Neumann erbaute Basilika Vierzehnheiligen sowie Kloster und Schloss Banz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
10.481 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96231
Vorwahl
09573
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Staffelstein hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Reundorfer Straße" im Stadtteil Schönbrunn vorgesehen. Hierbei werden several Änderungen vorgenommen, wie die Vorverlegung der straßenseitigen Baugrenze auf drei Meter, die Zulassung von Zeltdächern, die Festsetzung der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf die Höhe des Extrem-Hochwassers und die Überarbeitung der Festsetzungen zu Wärmepumpen. Ferienwohnungen werden ausdrücklich zugelassen, und die Eingrünung zur freien Landschaft wird von fünf auf drei Meter reduziert. Zudem werden die Pflanzabstände entlang der öffentlichen Straße gelockert und Maßnahmen zum Artenschutz ergänzt.
Die Stadt bemüht sich, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, um Leerstände zu beseitigen und innerstädtisch attraktiven Wohnraum zu schaffen, was jedoch ein langwieriger Prozess ist. Es gibt Pläne, unbebaute Grundstücke durch regelmäßige Ansprache der Eigentümer zu entwickeln und Bebauungspläne nur bei entsprechendem Bedarf aufzustellen.
Die Einwohnerzahl in Bad Staffelstein ist in den letzten zehn Jahren leicht gestiegen, aber für die nächsten zehn Jahre wird ein Rückgang prognostiziert. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 1,93 Personen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.