Die Stadt Bad Staffelstein (bis 2001 Staffelstein) liegt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels, im „Gottesgarten am Obermain“, der viele Sehenswürdigkeiten aufweist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
10.481 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96231
Vorwahl
09573
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Staffelstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Staffelstein hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Reundorfer Straße" im Stadtteil Schönbrunn vorgesehen. Hierbei werden several Änderungen vorgenommen, wie die Vorverlegung der straßenseitigen Baugrenze auf drei Meter, die Zulassung von Zeltdächern, die Festsetzung der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf die Höhe des Extrem-Hochwassers und die Überarbeitung der Festsetzungen zu Wärmepumpen. Ferienwohnungen werden ausdrücklich zugelassen, und die Eingrünung zur freien Landschaft wird von fünf auf drei Meter reduziert. Zudem werden die Pflanzabstände entlang der öffentlichen Straße gelockert und Maßnahmen zum Artenschutz ergänzt.
Die Stadt bemüht sich, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, um Leerstände zu beseitigen und innerstädtisch attraktiven Wohnraum zu schaffen, was jedoch ein langwieriger Prozess ist. Es gibt Pläne, unbebaute Grundstücke durch regelmäßige Ansprache der Eigentümer zu entwickeln und Bebauungspläne nur bei entsprechendem Bedarf aufzustellen.
Die Einwohnerzahl in Bad Staffelstein ist in den letzten zehn Jahren leicht gestiegen, aber für die nächsten zehn Jahre wird ein Rückgang prognostiziert. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 1,93 Personen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.