Die Stadt Bad Staffelstein (bis 2001 Staffelstein) liegt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels, im „Gottesgarten am Obermain“, der viele Sehenswürdigkeiten aufweist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
10.481 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96231
Vorwahl
09573
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Staffelstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Staffelstein hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Reundorfer Straße" im Stadtteil Schönbrunn vorgesehen. Hierbei werden several Änderungen vorgenommen, wie die Vorverlegung der straßenseitigen Baugrenze auf drei Meter, die Zulassung von Zeltdächern, die Festsetzung der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf die Höhe des Extrem-Hochwassers und die Überarbeitung der Festsetzungen zu Wärmepumpen. Ferienwohnungen werden ausdrücklich zugelassen, und die Eingrünung zur freien Landschaft wird von fünf auf drei Meter reduziert. Zudem werden die Pflanzabstände entlang der öffentlichen Straße gelockert und Maßnahmen zum Artenschutz ergänzt.
Die Stadt bemüht sich, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, um Leerstände zu beseitigen und innerstädtisch attraktiven Wohnraum zu schaffen, was jedoch ein langwieriger Prozess ist. Es gibt Pläne, unbebaute Grundstücke durch regelmäßige Ansprache der Eigentümer zu entwickeln und Bebauungspläne nur bei entsprechendem Bedarf aufzustellen.
Die Einwohnerzahl in Bad Staffelstein ist in den letzten zehn Jahren leicht gestiegen, aber für die nächsten zehn Jahre wird ein Rückgang prognostiziert. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 1,93 Personen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.